Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen

Gesundheitsuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr
Ab dem 35. Lebensjahr wird Ihnen von den gesetzlichen Krankenkassen alle 2 Jahre eine Gesundheits-Untersuchung (Check up) angeboten. Zu dieser Untersuchung gehören die Anamnese (Krankheitsvorgeschichte) mit Angaben über:

  • Vorerkrankungen
  • Abklärung von Risikofaktoren wie z.B. Rauchen
  • Krebserkrankungen, Herzinfarkt oder Schlaganfall in der Familie

Nach dem ausführlichen Anamnesegespräch wird in der dazugehörenden körperlichen Untersuchung Ihr Blutdruck bestimmt sowie Ihr Herz und Ihre Lunge abgehört. Des Weiteren erfolgt eine Blutbestimmung des Zuckers und des Cholesterins (Fette), um ggf. eine Stoffwechselstörung erkennen zu können. Sollten sich im Rahmen der Untersuchungen Auffälligkeiten ergeben, werden wir Sie über weitere Behandlungsschritte bzw. notwendige Therapien beraten.

Krebsvorsorge beim Mann ab dem 45. Lebensjahr
Ab dem 45. Lebensjahr sollten Männer jährlich eine Untersuchung zur Prostatakrebsfrüherkennung durchführen lassen. Je früher ein Prostatakarzinom erkannt wird, desto besser ist es behandelbar. Beschwerden treten häufig erst in einem fortgeschrittenen Stadium auf.?Veränderungen der Prostata werden mit dem Finger durch den Enddarm ertastet. Ein Teil der Prostatakarzinome kann bereits dadurch diagnostiziert werden. Nicht tastbare Prostatakarzinome bzw. kleinere Karzinome im Frühstadium kann man zum größten Teil bei einer Blutuntersuchung durch den Tumormarker PSA erkennen. Die Tumormarkerbestimmung des PSA-Wertes wird jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Krebsvorsorge übernommen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie diesen Wert von uns bestimmt haben möchten. Ein normaler PSA-Wert schließt einen Tumor bis zu fast 100% aus. Allerdings hat man bei einem erhöhten PSA-Wert nicht zwangsläufig auch ein Karzinom. Weitere Untersuchungen führen erst zu einer Diagnosesicherung. Erhöhte PSA-Werte können auch bei Entzündungen der Prostata sowie Aktionen, bei denen die Prostata massiert wird, zum Beispiel nach Radfahren oder bei der Untersuchung der Prostata vom Darm aus, auftreten.

Hautkrebsuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr
Hautkrebs ist die weltweit am häufigsten auftretende Krebserkrankung. Etwa jeder Achte erkrankt hierzulande bis zum Alter von 75 Jahren an einem Hautkrebs. Die Tendenz ist steigend - in Deutschland und auch weltweit.
Seit 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“.

Was ist ein Screening?
Früherkennungsuntersuchungen können in Form eines Screenings durchgeführt werden. Der Begriff „Screening“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Filteruntersuchung“. Ein Screening soll Vorstufen, Frühstadien und Risikofaktoren einer Erkrankung feststellen.
Screenings richten sich an Personen, die sich gesund fühlen.
Im Hautkrebs-Screening wird gezielt nach den drei Hautkrebserkrankungen Basalzellkarzinom, spinozelluläres Karzinom und malignes Melanom („Schwarzer Hautkrebs“) gesucht.

Früh erkannt ist Hautkrebs zu nahezu 100 Prozent heilbar. Ziel des Screenings ist es, die Heilungschancen zu erhöhen, den Hautkrebs schonender behandeln zu können und damit die Lebensqualität zu verbessern. Durch gezielte Aufklärung über die Risiken von UV-Strahlung soll die Zahl der Hautkrebserkrankungen verringert werden.

Hautkrebs kann am ganzen Körper entstehen und nicht nur an Stellen, die besonders der Sonne ausgesetzt sind. Deswegen wird beim Hautkrebs-Screening die gesamte Haut gründlich untersucht.

Keine Untersuchungsmethode ist zu 100 Prozent verlässlich. Trotz der gewissenhaften und gründlichen Untersuchung kann es vorkommen, dass eine auffällige Hautveränderung nicht entdeckt wird. Es ist aber auch möglich, dass ein Hautkrebs entdeckt und behandelt wird, der Sie eventuell in Ihrem weiteren Leben nicht belastet hätte. Die möglichen persönlichen Beeinträchtigungen durch eine solche „Überdiagnose“ beim Hautkrebs-Screening sind jedoch als gering einzuschätzen gegenüber den Vorteilen einer Früherkennung.

Für das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird keine Praxisgebühr erhoben.